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Investigative Gesprächsführung mit Sexual-Straftätern
Ende des 19.Jahrhunderts erschien Krafft-Ebings Standardwerk zur Phänomenologie sexueller Perversionen. Bereits damals forderte Krafft-Ebing im Zuge seiner wissenschaftlichen Tätigkeit mit Sexualstraftätern die Abschaffung diskriminierender Strafrechtsparagraphen und sprach sich für die Trennung zwischen objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen aus, da letzterer im Rahmen damaliger Ermittlungsverfahren keine Beachtung fand. Heute sind die subjektiven Tatbestandsmerkmale im Strafrecht verankert und diese zu erheben, ist Aufgabe ...

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